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AGBs

1 Geltung

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Svenja Jeske (nachstehend Hundeschule genannt) gelten für sämtliche Angebote der Hundeschule.  

1.2 Mit jeder Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule Svenja Jeske akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme der AGB’s wird zusätzlich beim Ausfüllen des Kontaktformulars und/oder Anmeldeformulars bestätigt.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen    und der Hundeschule Svenja Jeske.

 

2 Vertragsgegenstand und Leistung

2.1 Vertragsgegenstand der Leistung der Hundeschule sind alle Angebote. 

2.2 Die Teilnehmeranzahl ist bei allen Angeboten der Hundeschule begrenzt. Die Vergabe richtet sich nach dem Eingang der Anmeldung. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.

2.3 Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Eine Erfolgsgarantie kann für das Training nicht gegeben werden, die Verpflichtung der Hundeschule besteht darin, die bestmögliche Betreuung und Beratung nach dem aktuellen Wissensstand zu gewährleisten.

2.4 Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

 

3 Vertragsabschluss und Datenschutz

3.1 Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldungen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per Mail) geschehen.     

3.2 Mit der Anmeldung werden über das Anmeldeformular und über Fragebögen personenbezogene Daten erfasst. Diese werden gespeichert und verarbeitet. Die Erhebung der Daten ist zur Vertragsabwicklung und für die Trainingspläne notwendig (u.a. für Kontaktdaten, Rechnungen schreiben, Einwilligungserklärungen, etc.). Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3.3 Personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschrift behandelt. Daten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, späterer Kontaktaufnahme, Ausstellung von Rechnungen, möglich auch für die Zusendung weiterer Angebote, digital oder in Papierform gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung geschieht nicht. Bei Bedarf hält sich die Hundeschule jedoch vor, die gespeicherten Daten an das Veterinäramt weiterzuleiten. Bei tierschutzwidrigem Verhalten hält sich die Hundeschule das Recht vor, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung Daten an das Veterinäramt weiterzuleiten. Hierbei steht der Schutz des Hundes im Vordergrund und die Hundeschule hält sich dabei an die gesetzlichen Bestimmungen. Die Einwilligung über die Weitergabe an das Veterinäramt erteilen Sie der Hundeschule durch das Eingehen der Geschäftsbeziehung.

3.4 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.    

3.5 Während des Trainings, bei Workshops oder sonstigen Veranstaltungen der Hundeschule können Fotos oder Videoaufnahmen seitens der Trainerin oder einem Fotografen gemacht werden, die zur Veröffentlichung verwendet werden können. Dies bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung des Kunden. Das Urheberrecht der Foto- und Videoaufnahmen liegt bei der Hundeschule und dem Fotografen. 

3.6 Foto- oder Videoaufnahmen durch den Teilnehmer sind nur in Absprache mit der Hundeschule gestattet. 

3.7 Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

 

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

4.2 Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.

4.3 Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

4.4 Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 3 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr für das jeweilige Angebot / die jeweilige Veranstaltung der Hundeschule, falls nicht anders vereinbart, vor Ort in „bar“ zu begleichen. Falls gesondert vereinbart, kann eine Überweisung nach Rechnungserhalt erfolgen.  

– Teilnahmegebühren für Angebote in Paketform oder mit begrenzter Stundenanzahl (wie z.B. Beschäftigungskurse) sind vorab per Überweisung zu zahlen.  

– Onlineangebote sind im Voraus nach Rechnungserhalt per Überweisung zu zahlen. 

4.5 Befindet sich der Teilnehmer im Zahlungsverzug ist die Hundeschule berechtigt, den Kunden von der (weiteren) Kursteilnahme auszuschließen und vereinbarte Termine abzusagen. Eine Buchung weiterer Trainingsangebote ist bis zum Ausgleich der offenen Rechnung nicht möglich.

 

5 Teilnahmevoraussetzungen

5.1 Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist. Entsprechend der Regelung des Landeshundegesetzes Niedersachen versichert der Teilnehmer, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Auf Verlangen ist der Hundeschule die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. 

5.2 Der Teilnehmer versichert, dass der Sachkundenachweis für Hunde nach §3 bzw. §10 des Landeshundegesetzes Niedersachsen vorliegt.

Auf Verlangen ist der Hundeschule dieser Sachkundenachweis vorzulegen.

5.3 Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Teilnahme an den Angeboten gesund, frei von Parasiten und Ungeziefer ist.      

5.4 Für die Teilnahme an den Angeboten muss der Hund über nachfolgende gültige Impfungen verfügen: 

5.4.1 Teilnahme an Angeboten, bei denen mehr als ein Hund anwesend ist (u.a. Gruppenkurse, Workshops):

Der Teilnehmer versichert nachweislich, dass sein Hund einen gültigen Impfschutz gegen nachfolgend genannte Impfungen besitzt: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose. Welpen müssen über einen altersangemessenen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist der Hundeschule auf Verlangen vorzulegen. 

5.4.2 Teilnahme am Einzelcoaching Angeboten: 

Der Teilnehmer versichert nachweislich, dass sein Hund einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut besitzt und mindestens grundimmunisiert wurde gegen folgende Krankheiten: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose. Welpen müssen über einen altersangemessenen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist der Hundeschule auf Verlangen vorzulegen. 

5.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule vor der Teilnahme an den Angeboten über chronische oder ansteckende Krankheiten zu informieren. Auch evtl. bestehende Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit müssen der Hundeschule mitgeteilt werden.   

5.6 An den Angeboten, welche mit mehr als einem Hund stattfinden ist eine Teilnahme mit einer läufigen Hündin nicht möglich. 

5.7 Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Hunde aus wichtigen   

Gründen von Trainingsstunden auszuschließen oder erforderlichenfalls das Training nach   

eigenem Ermessen abzubrechen. Gründe sind u.a. der Trainingsstand des Hundes   

entspricht nicht den nötigen Anforderungen des Kurses, der Hund ist überfordert, eine   

Gefährdung des Wohlergehens von Menschen oder Hunden liegt vor oder wenn der Teilnehmer stark aversive oder tierschutzwidrigeTrainingsmethoden anwendet (Leinenruck,   

Nackenschütteln, Tritte, Schläge, Zwicken, sämtliches Bedrohen oder Bedrängen, etc.). 

5.8 Die Nutzung von Würgehalsbändern (u.a. Moxonleinen), Stachelhalsbändern und Starkzwangmethoden sind verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Teilnahmeverbot erteilt werden.  

5.9 Teilnehmer, die auf Grund ihres Verhaltens und wegen Zuwiderhandlungen vom Training ausgeschlossen werden, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. 

5.10 Belohnungen (z.B. Futter, Spielzeug, etc.) dürfen ausschließlich dem eigenen Hund gegeben werden. Hierbei ist auf ausreichenden Abstand zu anderen Hunden zu achten.

5.11 Der Teilnehmer ist verpflichtet den abgesetzten Kot seines Hundes auf dem Hundeplatz aufzunehmen und bis zur nächsten öffentlichen Entsorgungsmöglichkeit mitzunehmen.

 

6 Rücktritt / Absagen und Widerruf

6.1 Das Training findet grundsätzlich auch bei schlechtem Wetter statt. Aufgrund von unzumutbaren Wetterverhältnissen oder aus wichtigem Grund (dazu zählt z.B. Krankheit der Trainerin) kann das Training durch die Hundeschule abgesagt werden. Die Trainingsstunden werden dann nachgeholt. 

6.2 Die Hundeschule behält sich das Recht vor kurzfristige Änderungen bezüglich Trainingsort, Trainingszeit und Trainingsabläufe durchzuführen. 

6.3 Die Hundeschule ist berechtigt Veranstaltungen mit einer Mindestanzahl an Teilnehmern kurzfristig abzusagen, wenn die Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der angemeldete Teilnehmer informiert und die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe erstattet. 

6.4 Die Absage durch den Teilnehmer für verbindliche Anmeldungen an Einführungsgesprächen, Einzeltrainings (auch Online) und Gruppen & Lernspaziergängen muss mind. 24 Stunden telefonisch, schriftlich oder elektronisch (per Mail) vor Trainingsbeginn erfolgen. Geschieht diese nicht oder verspätet, wird die gewählte Trainingsstunde im vollen Umfang berechnet und es besteht kein Anspruch auf die bezahlte Trainingsstunde. 

6.5 Ist es dem Teilnehmer aus eigenen Gründen nicht möglich, an einer Trainingsstunde eines Paketangebotes, wie z.B. eines laufenden Workshops / Gruppenkurses teilzunehmen, besteht kein Ersatzanspruch auf die fehlende Trainingsstunde. 

6.6 Bricht der Teilnehmer aus eigenen Gründen ein Kurs / Training ab, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf Ersatz. 

6.7 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen (z.B. Einzeltraining) im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

 

7 Haftungsausschluss

7.1 Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.  Für Personen-, Sach-, Vermögensschäden oder Verletzungen, die durch Dritte oder deren Hunden während des Trainings entstehen haftet die Hundeschule nicht. Die Haftung für den eigenen Hund liegt allein beim Hundehalter. 

7.2 Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

7.3 Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. 

7.4 Alle Begleitpersonen sind vor der Teilnahme an den Angeboten durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. 

7.5 Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

8 Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Hundeschule.

Ich bin zertifizierte Absolventin der ATN- Akademie für angewandte Tierpsychologie und Tierverhaltenstraining. Ich verfüge über die behördliche Genehmigung nach §11 Abs. 1 Nr. 8f TschG.

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